Aufgabe der Fallkonferenz, die sich viermal im Jahr trifft, ist die Diskussion über Klient*innen mit besonderen Versorgungsbedürfnissen unter der Zielvorgabe, eine optimale Versorgung durch einen oder mehrere Versorger des Verbundes sicherzustellen.
Auf Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in der Fallkonferenz von Zeit zu Zeit auch aktuelle Fortbildungsinhalte zu unterschiedlichen Themen behandelt. In den letzten Jahren standen folgende Themen im Mittelpunkt: Gewalt in der Pflege, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, Depressionen und Suizide im Alter, Sexualität im Alter, Demenz, Schmerztherapie, tiergestützte Therapie, Gewalt in der Pflege, Berührungs- und Beziehungskonzept „respectare®“, Sturzprophylaxe und Patientenverfügungen.
Es hat sich als vernetzungsfördernd gezeigt, dass die Fallkonferenz sich zu ihren Sitzungen wechselnd bei den Verbundpartnern trifft, die ihrerseits die Gelegenheit nutzen können, ihre Einrichtung vor Ort vorzustellen.
An den Sitzungen der Fallkonferenzen können interessierte Fachkräfte aus den Reihen der Verbundpartner, aber auch Angehörige, Betreuer oder andere an einem Fall Beteiligte teilnehmen. Wenn Sie einen Fall vorstellen möchten, wenden Sie sich bitte mindestens zwei bis drei Tage vor der Sitzung an [email protected]