Vortrag: Der Entlastungsbetrag

Wie können die 125 Euro eingesetzt werden?

Informationsreihe des Pflegestützpunktes Spandau

Mit einem Pflegegrad kann eine Vielzahl von Leistungen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich stellt sich bei Pflegegrad 2 bis 5 die Frage, ob eine Person aus dem privaten Umfeld die Pflege übernimmt. In diesem Fall kann Pflegegeld bezogen werden. Ist dies nicht möglich, kann ein ambulanter Dienst nach Hause kommen, um bei der Pflege zu unterstützen. Die sogenannte Pflegesachleistung wird geleistet.
Es gibt neben diesen Leistungen jedoch auch noch einen Betrag von 125 Euro, der monatlich Personen ab Pflegegrad 1 zusteht: der Entlastungsbetrag. Dieser ist vielseitig einsetzbar. Welche Möglichkeiten es gibt diesen Betrag zu nutzen, erfahren Sie praxisnah in dieser Veranstaltung. Drei Anbieter stellen ihren Dienst vor. Umrahmt werden diese Einblicke in die Praxis durch zusätzliche Informationen vom Pflegestützpunkt Spandau.

Referenten

Projektleitung der „Diakonie Haltestelle Spandau“
Herr Luedtke, Appel & Luedtke GbR
Frau Zischner, Betreuungsdienst Alzheimer Angehörigen-Initiative gGmbH
Lydia Wehner, Pflegestützpunkt Spandau

Mittwoch, den 30. Januar 2019 um 15.00 Uhr

Rathaus Spandau

Raum 128b

Carl-Schurz-Straße 2-6

13597 Berlin

Anmeldung

Bitte bis zum 23. Januar 2019 im Pflegestützpunkt Spandau:

Pflegestützpunkt Spandau

Galenstraße 14

13597 Berlin

Tel.: +4930902792026

Fax: +4930902797560

pflegestuetzpunkt.spandau@evangelisches-johannesstift.de